Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. SANTOS IT-LÖSUNGEN
1. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich abweichende Bedingungen, Datenbank, Nebenabreden.
1.1 Für Angebote und Verträge der Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN gelten
ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Mit Abschluss des ersten Vertrags
unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erklärt der Kunde dass er
Unternehmer im Sinne §14 BGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Für alle Vorgänge gilt auch das HGB. Er akzeptiert die AGB und die
Datenschutzerklärung. Der Kunde erkennt deren Geltung für die gesamte Dauer der
Geschäftsverbindung zwischen den Parteien an. Dies gilt für alle - auch
mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg abgeschlossenem
Folgegeschäfte. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden auch
dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN in Kenntnis dieser
Bedingungen die Lieferung bzw. Übergabe des Miet- /Kaufgegenstandes an den
Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.2 Angebote der Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN sind freibleibend. Ein Vertrag
kommt mit Unterzeichnung des Auftrags zustande. Bei fernmündlicher Vereinbarung
oder E-Mail kommt der Auftrag mit schriftlicher Bestätigung der Firma SANTOS
IT-LÖSUNGEN zustande.
Wird eine Datenbank im Zuge der Installation die (zum
Installationszeitpunkt der Installation) vom Hersteller kostenlos ist von der
Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN an Kunden mit ausgeliefert haften wir nicht für
Lizenzierung wenn der Hersteller sein Lizenzmodell ändert. Sollte der Hersteller
diese Datenbank kostenpflichtig lizenzieren, sind diese Kosten vom Kunden zu
tragen. Bei Überschreitung der definierten Datenbank-Größenbeschränkung durch
Kundendaten hat der Kunde für eine ordnungsgemäße Lizenzierung zu
sorgen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Mitarbeiter der Firma
SANTOS IT-LÖSUNGEN, auch Außendienstmitarbeiter, sind nicht berechtigt, die
nachfolgenden Bedingungen abzuändern oder abzubedingen.
2. Vergütung; Zahlungsbedingungen, Vorabankündigung Lastschriften, Dokumentation.
2.1 Die Höhe der Vergütung ist wie im Mietschein / Auftragsschein
angegeben festgelegt. Sie ist bei monatlicher Zahlweise jeweils zum 2. Werktag
eines Monats im Voraus für diesen Monat fällig.
2.2 Um die Verwaltungskosten niedrig zu halten, erfolgt jegliche
Rechnungsstellung grundsätzlich auf elektronischem Weg per E-Mail. Sollte der
Kunde eine Rechnung per Briefpost wünschen muss das bei Abschluss vermerkt
werden
Sofern und soweit im Vertrag oder der Auftragsbestätigung der Firma
SANTOS IT-LÖSUNGEN nicht schriftlich abweichend vermerkt, sind sämtliche, der
Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN zustehenden vertraglichen Forderungen 7 Tage nach
Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN behält sich vor,
Lieferungen per Nachnahme zu versenden. Um die Verwaltungskosten niedrig zu
halten erteilt der Kunde für alle Zahlungen, insbesondere für regelmäßig
wiederkehrende Zahlungen, ein SEPA-Firmenlastschriftmandat. Wird dieses Mandat
nicht erteilt, wird ein Ratenzuschlag von 5% erhoben.
2.3 Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die in der Rechnung
angegebenen Geschäftskonten von der Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN geleistet werden.
Maßgeblich für den Ausgleich der Forderung ist der Eingang des geschuldeten
Betrages bei der Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN.
Zahlungen werden auch bei
abweichender Tilgungsbestimmung des Kunden ausschließlich nach § 366 BGB
verrechnet.
Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber
angenommen.
2.4 Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in
jeweils gültiger gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung.
Wird ein
Vertrag während der Laufzeit auf einen anderen Mieter oder Käufer mit
Genehmigung der Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN überschrieben, dann werden anteilige
Verwaltungskosten für die Kreditprüfung und Vertragsumschreibung i.H. von 95,00
€ berechnet.
Soll der Betrag im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des
Kunden eingezogen werden, erteilt er hierfür der Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN ein
SEPA Firmenlastschriftmandat zum Einzug der Rechnungen. Erteilt der Kunde ein
SEPA- Firmenlastschriftmandat bzw. wird eine bestehende Einzugsermächtigung in
eine SEPA Basislastschrift umgewandelt, beträgt die Vorabankündigung
(Pre-Notifikation) einen Tag. Die Vorabankündigung über den folgenden
Lastschrifteinzug erhält der Kunde spätestens einen Kalendertag vor der
Fälligkeit der Forderung. Die Vorabankündigung der SEPA-Firmen-Lastschrift
erfolgt grundsätzlich auf der Rechnung; sie kann aber auch auf andere Weise
erfolgen, z.B. per Fax, Email, SMS, Internetmitteilung im Service Bereich,
Buchungstransaktion (Verwendungszweck), Brief, Telefon, etc. Die
Vorabinformation kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Bei
wiederkehrenden Abbuchungen der gleichen Beträge, insbesondere bei
Monatsratenzahlungen, erfolgt grundsätzlich nur eine Vorabankündigung vor der
ersten Abbuchung.
2.5 Im Verzugsfalle zahlt der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen. Die
Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
2.6 Bei Softwarelizenzen ist der Lizenzgeber ist berechtigt, die
Vergütung anzupassen. Er wird diese Änderungen gegenüber dem Auftragnehmer
schriftlich 6 Wochen zuvor ankündigen. Der Kunde ist in diesem Falle berechtigt,
den Vertrag zum Ende des der Ankündigung folgenden Monats durch schriftliche
Erklärung zu kündigen.
2.7 Die Dokumentation wird in nicht gedruckter Form zur Verfügung
gestellt, sondern nur als PDF oder Online-Hilfe zur Verfügung gestellt.
3. Zahlungsverzug; Verzugsschaden
3.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden hat die Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % des rückständigen Betrages. (Der Anspruch
auf Verzugszinsen vermindert sich entsprechend, wenn und soweit der Kunde
nachweist, dass der Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN kein oder nur ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist).
3.2 Die Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN behält sich vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3.3 Gerät der Mieter / Käufer mit Zahlungen in Verzug, so ist die Firma
SANTOS IT-LÖSUNGEN berechtigt, die Nutzung der Software zu verbieten und zu
sperren. Wenn trotz erteiltem Lastschriftmandat eine Rücklastschrift erfolgt,
die der Kunde oder dessen Bank zu vertreten hat, wird pro Rücklastschrift eine
Bearbeitungsgebühr von € 25,- berechnet. Für jede Mahnung wird ein
Aufwendungsersatz von € 20,- erhoben.
4. Aufrechnung; Zurückbehaltung
4.1 Gegenüber Ansprüchen der Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN kann der Kunde nur
dann die Aufrechnung erklären, wenn die Forderung des Kunden unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
4.2 Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht
nur dann geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch der Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN
und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Vertragslaufzeiten / Kündigung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Rücktritt
5.1 Der Vertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen. Der
Vertrag verlängert sich automatisch um die Vertragslaufzeit, wenn der Kunden
nicht zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien
gekündigt wird.
5.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund
außerordentlich gekündigt werden.
5.3 Jede Kündigung ist schriftlich zu erklären. Die Wahrung der Textform,
z.B. email, genügt dem nicht.
5.4 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem
Lizenzgeber die Software auf den ihm überlassenen Datenträgern sowie der
Anwenderdokumentation unverzüglich herauszugeben, soweit dieses nicht schon
geschehen ist und die nicht zur Übergabe geeigneten Softwarevervielfältigungen
sowie etwaig erstellte Sicherungskopien zu löschen und dem Lizenzgeber die
vollständige Löschung aller Vervielfältigungen unverzüglich schriftlich
nachweisen.
5.5 Nach Beendigung des Vertrages, gleich auf welche Weise ist der Kunde
zur Nutzung der Software nicht mehr berechtigt.
5.6 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5.7 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf
diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
5.8 Bei Rücktritt von einem erteilten Auftrag sind 25% des Auftragswertes
fällig
6. Verpflichtungen des Kunden
6.2 Lt. GoBD ist für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und
sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen einschließlich der
eingesetzten Verfahren allein der Steuerpflichtige verantwortlich. Daher
übernimmt die Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN keine Haftung für die vom Gesetzgeber
geforderten GDPdU/GoBD-Anforderungen. Der Kunde ist verantwortlich, dass alle
nötigen Hardwarevoraussetzungen des Kassensystems erfüllt sind, um die
ordnungsgemäße GDPdU/GoBD Datenspeicherung dauerhaft zu gewährleisten. Bei
älteren Kassensystemen ergeben sich automatisch natürliche Hardwaregrenzen. Der
benötigte Speicherplatz wird mit den täglich erstellten Bonzeilen wachsen und
hängt somit vom kundenspezifischen Datenvolumen ab.
6.3 Mitgelieferte Daten, wie Artikelstamm, Preisdateien als auch sonstige
Mitgelieferten Daten sind ausschließlich als Demodaten zu sehen. Sie dienen zur
Schulung und Vorführung beim Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung das beim
Einsatz die Daten der Richtigkeit entsprechen.
6.4 Bei Fragen und Störungen eines EC-Terminals ist der Payment Service
Vertragspartner zuständig und der Kunde verantwortlich.
6.5 Software und Hardware unterliegen einer ständigen Veränderung durch
Technik oder gesetzliche Anforderungen etc. Sollte der Fa. SANTOS IT-LÖSUNGEN
keine Möglichkeit des Zugangs über das Internet zur Wartung erfolgen übernimmt
die SANTOS IT-LÖSUNGEN keine Haftung.
7. Änderungen
Mit einer Frist von zwei Wochen und schriftlicher Mitteilung an den
Mieter / Käufer ist die Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN berechtigt, Änderungen an den
AGB vorzunehmen. Diese Änderungen sind vom Mieter / Käufer akzeptiert und neuer
Vertragsbestandteil, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen widersprochen wird.
Bei Widerspruch des Mieters / Käufers kann die Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN den
Vertrag mit eine r Frist von 8 Wochen kündigen.
8. Salvatorische Klausel; anwendbares Recht
8.2 Sollten einzelne Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; dies gilt auch, wenn
eine Regelungslücke vorhanden sein sollte. An die Stelle einer ganz oder
teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder Ausfüllung einer Lücke soll eine
angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich möglich – dem am
wirtschaftlich und rechtlich nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt
haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern
sie dies bedacht hätten.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht
wird ausgeschlossen.
9. Erfüllungsort; Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und
der Firma SANTOS IT-LÖSUNGEN geschlossenen Vertrag ist der Sitz der Firma SANTOS
IT-LÖSUNGEN in Mainz.
9.2 Gerichtsstand ist Mainz. Für Klagen des Kunden gegen die Firma SANTOS
IT-LÖSUNGEN ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.
Anlage:
Anlage 1
Anlage 1, Ergänzende AGB der Fa.
SANTOS IT-LÖSUNGEN bei Software Überlassung, Verkauf und Entwicklung
1. Überlassung der Software und Mietverträge für Hard und Software
1.1 Die Software wird dem Kunden zur Nutzung für den vereinbarten
Zeitraum überlassen. Sofern letztere ebenfalls auf einem Datenträger
aufgezeichnet ist, kann dies der gleiche Träger wie der der Software sein.
1.2 Der Lizenzgeber wird dem Kunden innerhalb eines angemessenen
Zeitraumes seit Erscheinen auf dem Markt die Zurverfügungstellung von
Software-Upgrades anbieten. Die zur Verfügungsstellung erfolgt ausschließlich
über das Internet.
1.3 Der Kunde wird per Email über die Bereitstellung des Updates oder
Upgrades informiert. Ggf. wird dem Kunden in besonderen Fällen ein Link per
Email zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist dann in der Lage, unter Anklicken
des Links und Eingabe seines Passwortes das Update oder Upgrade zu downloaden.
Die Installation hat der Kunde anhand der beschriebenen Installationsschritte
und mit Hilfe des Installationsassistenten selbst vorzunehmen.
1.4 Software und Hardware unterliegen einer ständigen Veränderung durch
Technik oder gesetzliche Anforderungen etc.
Sollte der Fa. SANTOS
IT-LÖSUNGEN keine Möglichkeit des Zugangs über das Internet zur Wartung und der
zur Verfügungsstellung durch Up-dates erfolgen übernimmt die SANTOS IT-LÖSUNGEN
keine Haftung, welche durch gesetzliche Veränderungen entstehen oder
anderweitiger technischer Mängel auftreten kann.
1.5 Der Lizenzgeber ist berechtigt, bei Annahme des Angebotes die
monatlich zu zahlende Vergütung zu erhöhen, wenn er bereits bei Anbieten des zur
Verfügung zu stellenden Software-Upgrades ausdrücklich und deutlich auf die
Erhöhung der monatlichen Vergütung und deren Umfang hinweist. Der Kunde ist zur
Annahme des Angebotes nicht verpflichtet, insbesondere bedeutet ein Schweigen
auf das Angebot nicht dessen Annahme.
1.6 Nimmt der Kunde das Angebot an, stellt der Lizenzgeber das Upgrade je
nach vertraglicher Vereinbarung im Wege der Datenfernübertragung (Internet) zur
Verfügung.
2. Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde ist verpflichtet, durch Einsatz einer stets auf aktuellem
Stand befindlichen Anti-Viren-Software und durch sein eigenes Verhalten dafür
Sorge zu tragen, dass die Hard und Software nicht durch Viren oder ähnliche
schädliche Einwirkungen zerstört oder in ihren Funktionen und Funktionalitäten,
ihrer Lauffähigkeit etc. in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen
ausbildungsadäquate Datensicherungen durchzuführen.
3. Rechteeinräumung
3.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht
ausschließliches Recht, die Software in der Bundesrepublik Deutschland zu den
nachstehenden Bedingungen auf einem eigenen, in den Geschäftsräumen des Kunden
befindlichen Rechner/Server zu nutzen.
3.2 Hat der Kunde eine Einzelplatzlizenz erworben (siehe Vereinbarung)
gilt:
Ein zeitgleiches Nutzen der Software im Sinne der Punkte 4.2 ff auf
mehr als nur einem Rechner ist unzulässig. Der Kunde darf die Software auf jeder
ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die
Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware
löschen.
3.3 Hat der Kunde eine Mehrplatzlizenz erworben (siehe Vereinbarung) gilt:
Der Kunde ist berechtigt, die Software zeitgleich auf so vielen Rechner im
Sinne der Punkte 4.2 ff. nutzen, wie es in der Vereinbarung festgelegt ist.
3.4 Hat der Kunde eine Netzwerklizenz erworben (siehe Vereinbarung) gilt:
Der Kunde darf die Software auf einem Netzwerkserver installieren und auf so
vielen angeschlossenen Arbeitsplätzen im Sinne der 4.2 ff nutzen, wie es sich
aus der Vereinbarung ergibt.
3.5 Der Kunde darf das gelieferte Programm nicht vervielfältigen.
3.6 Es ist dem Kunden nicht gestattet, einem Dritten die Software auf
Zeit im Wege der Vermietung oder des Leasings zu überlassen, oder die Software
innerhalb oder außerhalb von Datennetzen zum Abruf bereitzuhalten, zu
übermitteln oder öffentlich wiederzugeben.
3.7 Zu Sicherungszwecken darf der Kunde eine einzige Sicherungskopie auf
einem gesonderten Datenträger anfertigen und aufbewahren. Die Sicherungskopie
ist als solche der überlassenen Software zu kennzeichnen und mit dem der
Anwenderdokumentation beiliegenden Herstelleraufkleber zu versehen. Der Kunde
ist verpflichtet, Datenträger mit den jeweils vorangegangenen Updates oder
Upgrades bei Lieferung eines neuen Updates oder Upgrades an den Lizenzgeber
zurückzusenden und etwaige Sicherheitskopien zu löschen, sofern sie nicht mehr
notwendig sind.
3.8 Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes ist unter keinen Umständen gestattet.
3.9 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das
Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die
gelieferten Datenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den
unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter
des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden
Vertragsbedingungen sowie der Bestimmung des Urheberrechts hinzuweisen.
3.9.1 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der
Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder
verwertet werden.
4. Rechteverletzung
4.1 Verstößt der Kunde gegen Punkt 3 dieses Vertrages, so ist der
Lizenzgeber berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und
Schadensersatz zu verlangen.
4.2 Im Falle einer Verletzung der Nutzungsrechte durch den Kunden hat
dieser dem Lizenzgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,00 pro
Verletzungshandlung zu zahlen.
4.3 Im Falle der außerordentlichen Kündigung muss der Kunde dem
Lizenzgeber die Software auf den ihm überlassenen Datenträgern sowie der
Anwenderdokumentation unverzüglich herausgeben und die nicht zur Übergabe
geeigneten Softwarevervielfältigungen sowie etwaig erstellte Sicherungskopien
löschen und dem Lizenzgeber die vollständige Löschung aller Vervielfältigungen
unverzüglich schriftlich nachweisen. Mit der außerordentlichen Kündigung
verliert der Kunde die eingeräumten Rechte zur Nutzung der Software.
5. Mängelansprüche
5.1 Mängel der Software sind solche, die die Tauglichkeit der Software
zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern, hierzu gehören insbesondere
die fehlende oder eingeschränkte Funktions- und Lauffähigkeit der Software. Eine
unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
5.2 Die Minderung der monatlich zu zahlenden Vergütung während des
Auftretens eines, die Tauglichkeit mindernden Mangels im Sinne von 6.1 durch den
Kunden ist ausgeschlossen.
5.3 Auftretende Mängel oder erforderlich werdende Schutzmaßnahmen, die
nicht in den Verpflichtungen des Kunden nach Punkt 2 des Vertrages bestehen,
sind dem Lizenzgeber schriftlich anzuzeigen. Eine email genügt diesen
Anforderungen nicht.
5.4 Kommt der Lizenzgeber mit seiner Pflicht zur Mangelbeseitigung in Verzug
oder hat der Lizenzgeber den Umstand zu vertreten, wegen dessen ein Mangel
auftritt, haftet die Fa. SANTOS IT-LÖSUNGEN nicht.
5.5 Der Verzug des Lizenzgebers mit der Mängelbeseitigung setzt die schriftliche Mahnung des Kunden voraus.
5.6 Der Kunde ist zur Selbstbeseitigung des Mangels nicht berechtigt.
5.7 Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei
Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
6. Haftung bei Softwarefehlern
6.2 Der Lizenzgeber haftet im übrigen für leichte Fahrlässigkeit nur,
sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für
vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden
muss.
6.3 Die Haftung auf Schadensersatz nach Punkt 5.2 ist summenmäßig die
Höhe einer Jahresvergütung beschränkt.
6.4 Der Rücktritt ist bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung
ausgeschlossen.
6.5 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Lizenzgeber
nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und
ausbildungsadäquate Datensicherungen durchführt und dadurch sicherstellt, dass
verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden
können.